Zweck...


Die Verantwortung für die Wahrung und Erfüllung des 1932 formulierten Stifterwillens zu tragen ist die Hauptaufgabe des Vorstandes und der Geschäftsführung.
Damit sind verbunden die Öffentlichkeitsarbeit, die Verwaltung (hier vor allem der Güter in Overath) und die dem Regierungspräsidenten zu Arnsberg vorzulegende Jahresabrechnung.

Der Zweck der Stiftung ist, wie beschrieben, mehrfach unter verschiedenen Bedingungen anders formuliert worden. Eine aktuelle Fassung läßt die Gewährung von Erholungsmaßnahmen und auch die Bezuschussung von Ferienaufenthalten bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Behinderten bis zum 25. Lebensjahr aus dem ehemaligen Wattenscheid zukommen.

Erholungsmaßnahmen für die bestimmten Nutznießer werden heute von verschiedenen Gruppen, Kirchen und Einrichtungen der Caritas sowie der Diakonie angeboten und durchgeführt. In Zusammenarbeit mit diesen stellt die Stiftung ihre Güter zur Verfügung bzw. gewährt sie Zuschüsse. Großzügig konnte sie auch schon des öfteren Overather Kindern und Jugendlichen das Nutzen der Güter gewähren.

Der Vorstand ist jedoch auch bemüht, den Stifter selbst in Ehre und die Erinnerung an ihn wach zu halten. In den Jahren 1988 und '89 wurden in diesem Sinne einige Anstrengungen unternommen. So wurden in Overath ein Findling mit einer Inschrift aufgestellt und Schrifttafeln aus Holz an den beiden Gutshöfen befestigt, die den Stifter würdigen.

In Wattenscheid wur- den die Schriftzeichen auf dem Grabstein des Stifters erneuert und in Günnigfeld die seit 1982 bestehende Benennung einer Straße (in der Nähe des ehemaligen Hordelhofes) die den Namen des Stifters trägt mit einem biografischen Hinweis am Straßenschild versehen.