Testament...
Ein Nachmittag wie es so viele gibt, an einem Frühsommertag im Jahre 1932. Und doch ein besonderer Tag mit Folgen.
Ein ehemaliger Gutshofbesitzer aus dem Rheinisch-westfälischen Industriebezirk begrün-
det in Büderich bei Neuss juristisch sein Vermächtnis. Es ist ungefähr 15.30
Uhr, der Kaffee steht dampfend auf dem Tisch. Der immer noch kräftig aus-
sehende 73-jährige diktiert Herrn Dr. jur. Rudolf Tischendorf seinen letzten
Willen.
Ohne ins Stocken zu kommen sagt er seinen Text auf - er ist sich seiner Sache sicher. Die anwesenden Zeugen hören dann noch einmal das vom Juristen vorgetragene Testament - Zustimmung durch Kopfnicken, er unterzeichnet mit seinem Namen. Der als Testamentsvollstrecker einge- setzte Rechtsanwalt Otto Grillmeier reicht dem alten Herrn die Hand. Es ist festgehalten, was heute - 65 Jahre später - immer noch wirksam ist.
Ohne diese testamentarisch festgehaltene Stiftung wäre der Name Schulte-Hordelhoff wahrscheinlich schnell in Vergessenehit geraten. Aber dieses Dokument, ernstgenommen durch den Testamentsvollstrecker und zahlreiche Nachfolger, die den Willen in die Tat umzusetzen suchten und suchen, bleibt auch schon fast das einzige Bruchstück eines 73-jähri- gen Lebens. Es ist wenig bekannt über diesen Mann, dem man das Attribut gutmütig zuschreibt. Mit Respekt sei man ihm begegnet - und respektvoll blickt man heute immer noch auf ihn - denn seine Stiftung hat in seinem Sinne eingeschlagen.

Als Fakten sind seine Lebensdaten überliefert (geboren am 17. Juni 1859 in Günnigfeld und verstorben am 4. Nov. 1932 in Büderich, beigesetzt am 7. Nov. auf dem Propsteifriedhof zu Wattenscheid) und vor allem die Entwicklung zum Erwerb der in die Stiftung eingegangenen Güter. So wur- den bereits 1875 zehn Hektar des väterlichen Hofes an die Gewerkschaft der Zeche Hannover veräußert. Die landwirtschaftlich geprägte Region an Ruhr und Emscher verwandelte sich langsam in eine Industrielandschaft im Zuge der Gewinnung von Steinkohle. Ein Grundbuchvermerk von1903 hält fest, daß Franz Schulte-Hordelhoff, nun selbst Gutsbesitzer, noch über einen Grundbesitz von 42 Hektar verfügte. 1911 gehen davon sechs Hektar an
"Krupp, Friedrich Alfred"und der Restbesitz 1925 an die Gelsenkirchener Bergwerks AG.
Bis Anfang der sechziger Jahre bestand der Hof jedoch noch weiter und wurde bis dahin von den Besitzern verpachtet. Mit dem Abbruch des aus dem letzten Jahrhundert stammenden Gebäudes endet die Geschichte des Hordelhofes, die sich bis ins Mittelalter zurück- verfolgen läßt. Er gehörte lange Zeit zum Bereich der Äbtissin von Essen, die die vorgesehenen Abgaben abverlangte.
Mit dem Verkaufserlös erwarb Franz Schulte-Hordelhoff die Güter in Overath und seine Villa in Meerbusch. Wahrscheinlich war der Verkauf eine Notwendigkeit, die sich aus dem Vordrängen der Montanindustrie ergab. Es darf gemutmaßt wer- den, ob Schulte-Hordelhoff bereits bei seinen ersten Besuchen in Overath, als er den Erwerb von Gütern ins Auge faßte, bewußt an die Überführung in eine Stiftung dachte, die sich als segensstiftend erweisen sollte.
Ein Nachmittag wie es so viele gibt, an einem Frühsommertag im Jahre 1932. Und doch ein besonderer Tag mit Folgen.
Ein ehemaliger Gutshofbesitzer aus dem Rheinisch-westfälischen Industriebezirk begrün-
det in Büderich bei Neuss juristisch sein Vermächtnis. Es ist ungefähr 15.30
Uhr, der Kaffee steht dampfend auf dem Tisch. Der immer noch kräftig aus-
sehende 73-jährige diktiert Herrn Dr. jur. Rudolf Tischendorf seinen letzten
Willen.
Ohne ins Stocken zu kommen sagt er seinen Text auf - er ist sich seiner Sache sicher. Die anwesenden Zeugen hören dann noch einmal das vom Juristen vorgetragene Testament - Zustimmung durch Kopfnicken, er unterzeichnet mit seinem Namen. Der als Testamentsvollstrecker einge- setzte Rechtsanwalt Otto Grillmeier reicht dem alten Herrn die Hand. Es ist festgehalten, was heute - 65 Jahre später - immer noch wirksam ist.
"Aus meinem Gut in Overath (Combach und Halfensbüchel) soll eine Stiftung errichtet werden.
Zweck der Stiftung ist, Kinder bis zu 14 Jahren eine Erholungsstätte zu bieten. Solange der Artellerie- Verein in Wattenscheid besteht,
sind erholungsbedürftige Kinder der mitglieder dieses Vereins in erster Linie zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind zu berücksichtigen erholungsbedürftige, katholische
Waisen des kath. Waisenhauses in Wattenscheid mit drei Vierteln und
erholungsbedürftige evangelische Waisen der Stadt Wattenscheid mit einem Viertel der verfügbaren Plätze.
Dafür hat die Kirchengemeinde, der das kath. Waisenhaus untersteht,
die Erbgruft Schulte Hordelhoff in Ordnung zu halten und jedes Jahr an meinem Todestag ein Seelenamt für mich zu lesen."
Zweck der Stiftung ist, Kinder bis zu 14 Jahren eine Erholungsstätte zu bieten. Solange der Artellerie- Verein in Wattenscheid besteht,
sind erholungsbedürftige Kinder der mitglieder dieses Vereins in erster Linie zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind zu berücksichtigen erholungsbedürftige, katholische
Waisen des kath. Waisenhauses in Wattenscheid mit drei Vierteln und
erholungsbedürftige evangelische Waisen der Stadt Wattenscheid mit einem Viertel der verfügbaren Plätze.
Dafür hat die Kirchengemeinde, der das kath. Waisenhaus untersteht,
die Erbgruft Schulte Hordelhoff in Ordnung zu halten und jedes Jahr an meinem Todestag ein Seelenamt für mich zu lesen."
Ohne diese testamentarisch festgehaltene Stiftung wäre der Name Schulte-Hordelhoff wahrscheinlich schnell in Vergessenehit geraten. Aber dieses Dokument, ernstgenommen durch den Testamentsvollstrecker und zahlreiche Nachfolger, die den Willen in die Tat umzusetzen suchten und suchen, bleibt auch schon fast das einzige Bruchstück eines 73-jähri- gen Lebens. Es ist wenig bekannt über diesen Mann, dem man das Attribut gutmütig zuschreibt. Mit Respekt sei man ihm begegnet - und respektvoll blickt man heute immer noch auf ihn - denn seine Stiftung hat in seinem Sinne eingeschlagen.

Als Fakten sind seine Lebensdaten überliefert (geboren am 17. Juni 1859 in Günnigfeld und verstorben am 4. Nov. 1932 in Büderich, beigesetzt am 7. Nov. auf dem Propsteifriedhof zu Wattenscheid) und vor allem die Entwicklung zum Erwerb der in die Stiftung eingegangenen Güter. So wur- den bereits 1875 zehn Hektar des väterlichen Hofes an die Gewerkschaft der Zeche Hannover veräußert. Die landwirtschaftlich geprägte Region an Ruhr und Emscher verwandelte sich langsam in eine Industrielandschaft im Zuge der Gewinnung von Steinkohle. Ein Grundbuchvermerk von1903 hält fest, daß Franz Schulte-Hordelhoff, nun selbst Gutsbesitzer, noch über einen Grundbesitz von 42 Hektar verfügte. 1911 gehen davon sechs Hektar an
"Krupp, Friedrich Alfred"und der Restbesitz 1925 an die Gelsenkirchener Bergwerks AG.
Bis Anfang der sechziger Jahre bestand der Hof jedoch noch weiter und wurde bis dahin von den Besitzern verpachtet. Mit dem Abbruch des aus dem letzten Jahrhundert stammenden Gebäudes endet die Geschichte des Hordelhofes, die sich bis ins Mittelalter zurück- verfolgen läßt. Er gehörte lange Zeit zum Bereich der Äbtissin von Essen, die die vorgesehenen Abgaben abverlangte.
Mit dem Verkaufserlös erwarb Franz Schulte-Hordelhoff die Güter in Overath und seine Villa in Meerbusch. Wahrscheinlich war der Verkauf eine Notwendigkeit, die sich aus dem Vordrängen der Montanindustrie ergab. Es darf gemutmaßt wer- den, ob Schulte-Hordelhoff bereits bei seinen ersten Besuchen in Overath, als er den Erwerb von Gütern ins Auge faßte, bewußt an die Überführung in eine Stiftung dachte, die sich als segensstiftend erweisen sollte.