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Das Testament für Kinder war für die amtierenden Vorstände durch die Jahre hindurch immer Richtschnur und Maßstab. An der Erfüllung des Stifterwillens muß die Arbeit der Stiftung bewertet werden. Neben der grundlegenden Erwirtschaftung der Kapazitäten, die dies garantieren können, bleibt die Wohltätigkeitsverpflichtung Hauptanliegen der Stiftung, was in der Öffentlichkeit auch das Ansehen zuvorderst ausmacht. Drei Jahre nach der Genehmigung der Stiftung, also 1939, bis in den
Zweiten Weltkrieg hinein konnten die ersten Kinder von der Stiftung profitieren und Erholungsaufenthalte auf dem Gut Kombach verleben. Von 1943 bis 1952 währte die
Zwangspause, die die Folgen des Krieges mit sich brachten.

Dann aber zogen wieder Wattenscheider Kinder gen Overath und erfüllten den Stiftungswald mit ihrem Getobe. Das 491 Herrenhaus aus der Kaiserzeit diente jetzt als Hauptdomizil,
was bis 1970 so bleiben sollte. In der Zeit von 1957 bis 1969 war Frau Anna Schilling als Wirtschafterin der Stiftung für die Kindererholung im und um das Herrenhaus herum zuständig. Die Erinnerung an sie ist bei vieleni noch wach und dankbar darf in der Tat auf ihre Leistung zurückgeblickt werden.

Mit ihrem Weggang endet auch die Ära der von der
Stiftung in Eigenregie durchgeführten Ferienmaßnahmen im Herrenhaus. Die Idee, bei Halfensbüchel ein eigenes neues Heim zu errichten und die Ferienmaßnahmen weiter durchzuführen, wurde aus verschiedenen Gründen fallengelassen. Aber mit einer neuen Ausrichtung begann die Stiftung 1973 ihre Arbeit im Sinne des Stifters fortzusetzen.

Weiterhin sollen bedürftige Wattenscheider Kinder in den Genuß der Stiftung kom- men. Für viele Familien ist es nicht möglich, ihren Kindern Erholungsmaßnahmen zu ermöglichen, die sie aus gesundheitlichen aber auch sozialen Gründen nötig haben.

Und es gibt immer noch Waisen und auch kranke Kinder, die einen Ausgleich benötigen. Die Stiftung arbeitet seit 1973 daher eng mit verschiedenen caritativen, kirchlichen, und sonstigen Verbänden zusammen, die sich unter anderem auch dem Wohl bedürftiger Kinder annehmen und Ferienmaßnahmen durchführen. Hier gewährt die Stiftung Zuschüsse für Kinder und Jugendliche aus sozialen Brennpunkten, kinderreichen und sozialschwachen Familien. Für einen Verpflegungstag kann die Stiftung einen Zuschuß von 11 DM zahlen. In den letzten Jahren kamen jeweils immer um die 200 Kinder in den

Genuß von Zuschüssen, was einen Kostenaufwand von durchschnittiich etwa 38.000 DM pro Jahr bedeutet. 1990 und '91 konnten Zuschüsse auch Kindern und Jugendlichen aus den neuen Bundesländern gewährt werden, die an Ferienfreizeiten Wattenscheider Kirchengemeinden teilnahmen. Doch auf dem Gut Kombach tummeln sich des öfteren immer noch Wattenscheider. Das kleine Holzhaus am Weiher, das früher als Küche diente, setzt die Tradition von Ferienaufenthalten in Overath fort und bietet Unterkunft.

Das nun als Jugendbegegnungsstätte Kombach betitelte Haus wird seit 1975 Kinder- und Jugendgruppen, auch jungen Familien zur Selbstbewirtschaftung überlassen, um dort eine Kurzfreizeit oder Seminartage verbringen zu können. In den letzten 15 Jahren nutzten diese Gelegenheit, einmal abseits der großen Stadt in relativer Einfachheit sich selbst versorgend ein paar Tage zu verbringen, etwa 2000 Kinder und Jugendliche aus Wattenscheid.

Dabei brauchen sie nur für die verbrauchte Energie, den Wasserverbrauch, die Endreinigung sowie die Rasenpflege aufzukom- men, ansonsten wird das Haus mietfrei übergeben.
Auch die Stadt Overath darf das Holzhaus mitnutzen, was sie vor allem im Bereich des Jugendaustausches mit der französischen Partnerstadt Perenchies getan hat.

Als eine weitere Aufgabe hat sich die Stiftung für das Jahr 1998 die Renovierung der Jugendbegegnungsstätte Kombach vorgenommen, so daß sie weiterhin vielen eine nicht ganz alltägliche Unterkunft bieten kann und ein Erlebnis bleibt.